Richtlinien zur Veränderung von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen

Allgemeine Anmerkungen

Nachfolgend definieren wir unsere Auffassung gegenüber Veränderungen von Figuren im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Erbe von Hans Beck (Urheberrecht, marken- und designrechtlicher Schutz) und im Sinne der Sicherheit der Kinder (Produkthaftung):


Gegen nachfolgende Veränderungen gehen wir unter der Voraussetzung, dass diese öffentlich werden, wir davon Kenntnis erlangen und diesen im Ausmaß eine relevante Bedeutung zukommt, vor:


  • Diskriminierende Inhalte
  • Inhalte zur politischen Meinungsäußerung
  • Nicht kinderfreie Inhalte
  • Extremistische Inhalte
  • Kriegerische und aggressive Inhalte
  • Inhalte und Formen, die Kinder gefährden


geobra Brandstätter lehnt jegliche materiellen Ansprüche von Gestaltern veränderter PLAYMOBIL-Figuren kategorisch ab.



Customizing

Wir unterscheiden bei Veränderungen (im Folgenden auch Customizing genannt) nach Einsatz im privaten und öffentlichen Bereich.


Das Customizing im Privaten fassen wir weit und schließen damit die Aktivitäten unserer sehr geschätzten PLAYMOBIL-Fans, meist Erwachsene mit beachtlichen Sammlungen, ein. Hier sind wir sehr tolerant – immer vorausgesetzt, dass dadurch die wirtschaftlichen Interessen unseres Unternehmens gewahrt bleiben. So dürfen veränderte PLAYMOBIL-Figuren beispielsweise nicht verkauft werden.


Bei Customizing im öffentlichen Bereich unterscheiden wir nach der Zielgruppe Erwachsene und Kinder.


Der Einsatz von veränderten PLAYMOBIL-Figuren, anhand derer Erwachsenen Inhalte vermittelt werden, wird von uns toleriert. So auch der Einsatz in bekannten TV-Formaten (z.B. Late-Night-Shows oder Satiresendungen), da wir dabei aufgrund der späten Ausstrahlungszeit davon ausgehen können, dass diese Aktivitäten nicht mit Schwerpunkt auf Kinder gerichtet sind. Dies dokumentiert sich auch im deutschen Medienrecht, welches festlegt, dass kinderunfreie Inhalte erst nach 20:00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.


Bei Customizing von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen mit der Zielsetzung, diese Kindern darzustellen, bzw. Kindern zur Verfügung zu stellen, geht es zum einen um die Sicherheit der Kinder im Allgemeinen zu gewährleisten, zum anderen darum, der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Produkthaftungsrecht genüge zu tun. geobra Brandstätter hat hierbei Produktbeobachtungspflicht in dem Sinne, dass wir den Markt in wirtschaftlich vertretbarem Maße beobachten müssen. Dieser Pflicht kommen wir als Hersteller von Spielwaren selbstverständlich sorgfältig nach. Wenn wir dabei feststellen, dass im Zusammenhang mit Veränderungen von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen eine Gefährdung für Kinder ausgehen könnte, sind wir gesetzlich verpflichtet, derartige Veränderungen zu unterbinden, da wir ansonsten für Folgeschäden haftbar gemacht werden könnten.

Gefährdung für Kinder entsteht aus heutiger Sicht dann, wenn die Figuren z. B. wie folgt verändert wurden:


  • Verbiegen durch Erhitzen mit elektrischen Geräten oder offenem Feuer
  • Dekoration mit spitzen Teilen wie z.B. Metalldrähten
  • Manipulation der Figuren mit Hammer und Nägeln
  • Lackierung der Figuren mit ungetesteten Lacken und Farben


3D-Druck

Hinsichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter 3D-Druckvorlagen von PLAYMOBIL-Figuren oder -Teilen gilt folgende gesetzliche Regelung:


Das Herunterladen und Ausdrucken bzw. Verwenden von urheberrechtlich geschützten 3D-Vorlagen aus dem Internet (z.B. Tauschbörsen) ist ebenso illegal wie das Hochladen einer solchen Vorlage auf eine eigene oder fremde Webseite (öffentliches Zugänglichmachen).

Das Verwenden von 3D-Druckerzeugnissen oder auch nur der 3D-Vorlage für gewerbliche Zwecke (z.B. Bereitstellung zum Verkauf) ist grundsätzlich nicht erlaubt.


Bei Kenntnisnahme geht geobra Brandstätter gegen genannte Rechtsverletzungen vor.