Richtlinien zur VerÀnderung von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen
Allgemeine Anmerkungen
Nachfolgend definieren wir unsere Auffassung gegenĂŒber VerĂ€nderungen von Figuren im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Erbe von Hans Beck (Urheberrecht, marken- und designrechtlicher Schutz) und im Sinne der Sicherheit der Kinder (Produkthaftung):
Gegen nachfolgende VerÀnderungen gehen wir unter der Voraussetzung, dass diese öffentlich werden, wir davon Kenntnis erlangen und diesen im Ausmaà eine relevante Bedeutung zukommt, vor:
- Diskriminierende Inhalte
- Inhalte zur politischen MeinungsĂ€uĂerung
- Nicht kinderfreie Inhalte
- Extremistische Inhalte
- Kriegerische und aggressive Inhalte
- Inhalte und Formen, die Kinder gefÀhrden
geobra BrandstĂ€tter lehnt jegliche materiellen AnsprĂŒche von Gestaltern verĂ€nderter PLAYMOBIL-Figuren kategorisch ab.
Customizing
Wir unterscheiden bei VerÀnderungen (im Folgenden auch Customizing genannt) nach Einsatz im privaten und öffentlichen Bereich.
Das Customizing im Privaten fassen wir weit und schlieĂen damit die AktivitĂ€ten unserer sehr geschĂ€tzten PLAYMOBIL-Fans, meist Erwachsene mit beachtlichen Sammlungen, ein. Hier sind wir sehr tolerant â immer vorausgesetzt, dass dadurch die wirtschaftlichen Interessen unseres Unternehmens gewahrt bleiben. So dĂŒrfen verĂ€nderte PLAYMOBIL-Figuren beispielsweise nicht verkauft werden.
Bei Customizing im öffentlichen Bereich unterscheiden wir nach der Zielgruppe Erwachsene und Kinder.
Der Einsatz von verĂ€nderten PLAYMOBIL-Figuren, anhand derer Erwachsenen Inhalte vermittelt werden, wird von uns toleriert. So auch der Einsatz in bekannten TV-Formaten (z.B. Late-Night-Shows oder Satiresendungen), da wir dabei aufgrund der spĂ€ten Ausstrahlungszeit davon ausgehen können, dass diese AktivitĂ€ten nicht mit Schwerpunkt auf Kinder gerichtet sind. Dies dokumentiert sich auch im deutschen Medienrecht, welches festlegt, dass kinderunfreie Inhalte erst nach 20:00 Uhr ausgestrahlt werden dĂŒrfen.
Bei Customizing von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen mit der Zielsetzung, diese Kindern darzustellen, bzw. Kindern zur VerfĂŒgung zu stellen, geht es zum einen um die Sicherheit der Kinder im Allgemeinen zu gewĂ€hrleisten, zum anderen darum, der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Produkthaftungsrecht genĂŒge zu tun. geobra BrandstĂ€tter hat hierbei Produktbeobachtungspflicht in dem Sinne, dass wir den Markt in wirtschaftlich vertretbarem MaĂe beobachten mĂŒssen. Dieser Pflicht kommen wir als Hersteller von Spielwaren selbstverstĂ€ndlich sorgfĂ€ltig nach. Wenn wir dabei feststellen, dass im Zusammenhang mit VerĂ€nderungen von PLAYMOBIL-Figuren und -Teilen eine GefĂ€hrdung fĂŒr Kinder ausgehen könnte, sind wir gesetzlich verpflichtet, derartige VerĂ€nderungen zu unterbinden, da wir ansonsten fĂŒr FolgeschĂ€den haftbar gemacht werden könnten.
GefĂ€hrdung fĂŒr Kinder entsteht aus heutiger Sicht dann, wenn die Figuren z. B. wie folgt verĂ€ndert wurden:
- Verbiegen durch Erhitzen mit elektrischen GerÀten oder offenem Feuer
- Dekoration mit spitzen Teilen wie z.B. MetalldrÀhten
- Manipulation der Figuren mit Hammer und NĂ€geln
- Lackierung der Figuren mit ungetesteten Lacken und Farben
3D-Druck
Hinsichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugÀnglich gemachter 3D-Druckvorlagen von PLAYMOBIL-Figuren oder -Teilen gilt folgende gesetzliche Regelung:
Das Herunterladen und Ausdrucken bzw. Verwenden von urheberrechtlich geschĂŒtzten 3D-Vorlagen aus dem Internet (z.B. Tauschbörsen) ist ebenso illegal wie das Hochladen einer solchen Vorlage auf eine eigene oder fremde Webseite (öffentliches ZugĂ€nglichmachen).
Das Verwenden von 3D-Druckerzeugnissen oder auch nur der 3D-Vorlage fĂŒr gewerbliche Zwecke (z.B. Bereitstellung zum Verkauf) ist grundsĂ€tzlich nicht erlaubt.
Bei Kenntnisnahme geht geobra BrandstÀtter gegen genannte Rechtsverletzungen vor.